Versicherungsakademiker OÖV

Das Ausbildungskonzept der OÖ Versicherung AG

für

Die Vorsorge-Akademie der OÖ Versicherung AG

  1. Die Zielsetzung der Vorsorge-Akademie der OÖ Versicherung AG
  2. Die Organisation der Vorsorge-Akademie
  3. Die Dauer der Vorsorge-Akademie
  4. Die Zulassung bzw. die Teilnahmevoraussetzungen
  5. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen
    a.) allgemeine Information
    b.) die Inhalte im Überblick
  6. Die Prüfungsordnung der Vorsorge-Akademie
  7. Das Zeugnis und die Bezeichnung der TeilnehmerInnen
  8. Die laufende Qualitätssicherung

Anhang: Die Inhalte der einzelnen Module im Überblick

  1. Die Zielsetzung der Vorsorge-Akademie

Im Zuge der unternehmensinternen Ausbildung werden sämtliche Bereiche des Versicherungswesens vermittelt. Die laufende Aus- und Weiterbildung aller MitarbeiterInnen ist für die OÖ Versicherung AG ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Die Vorsorge-Akademie der OÖ Versicherung AG hat das Ziel, die theoretischen und praktischen Kenntnisse zu vertiefen und die Aus- und Weiterbildung im Versicherungswesen zu fördern.

Das Erkennen von marktwirtschaftlichen Tendenzen und deren Folgen für die Versicherungswirtschaft wird für alle MitarbeiterInnen zukünftig immer wichtiger.

Der Schwerpunkt dieser Ausbildung liegt im Bereich der Vorsorge. Die Kenntnisse der demografischen Entwicklungen und der damit verbundenen volkswirtschaftlichen Konsequenzen bilden die Basis der Ausbildung.

Die Grundlagen des Kapitalmarktes, der Veranlagungen und die Kenntnisse der verschiedenen Veranlagungsinstrumente dient den TeilnehmerInnen als Basiswissen und sollen einen Einblick in die aktuellen versicherungswirtschaftlichen Zusammenhänge geben.

Des Weiteren sollen die Kenntnisse der privaten und betrieblichen Vorsorgeinstrumente, der unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente im privaten Bereich und ein rechtliches Grundwissen für Privatpersonen vermittelt werden.

  1. Organisation der Vorsorge-Akademie

Die Vorsorge-Akademie ist ein Ausbildungsangebot im Rahmen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Akademie, die eine Kooperation zwischen der Johannes Kepler Universität Linz und dem Institut für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität Linz darstellt.

Die Verantwortung für die Durchführung und Sicherung der vorgegebenen Qualitätstandards liegt bei der OÖ Versicherung AG als antragstellende Institution und Trägerin des gegenständlichen Ausbildungsangebots.

Das Bildungsservice der OÖ Versicherung AG, vertreten durch den jeweiligen Leiter, ist für die gesamte operative Abwicklung der Vorsorge-Akademie zuständig.

    3. Die Ausbildungsdauer der Vorsorge-Akademie 

Die Dauer der Ausbildung im Rahmen der Vorsorge-Akademie der OÖ Versicherung AG beträgt 1 Semester. Die einzelnen Pflichtveranstaltungen finden jeweils in Blockveranstaltungen, jeweils an Freitagen und Samstagen statt.
Die Lerninhalte werden in 4 Teilbereichen mit insgesamt 110 Unterrichtseinheiten ( -UE- ) vermittelt. Über die einzelnen Teilbereiche ist jeweils eine Teilprüfung, am Ende der Ausbildung ist eine Abschlussprüfung abzulegen.
Die Vorsorge-Akademie ist berufsbegleitend konzipiert.

    4. Die Zulassung bzw. die Teilnahmevoraussetzung 

Die Vorsorge-Akademie steht allen MitarbeiterInnen der OÖ Versicherung AG offen, im Besonderen ist die Vorsorge-Akademie für folgende Gruppen gedacht:

Alle hauptberuflichen MitarbeiterInnen im Vertrieb
Alle MitarbeiterInnen der Unterstützungsebenen im Vertrieb
MitarbeiterInnen der Ausschließlichkeitsagenturen

Die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Vorsorge-Akademie ist die Absolvierung der unternehmensinternen Ausbildung und die erfolgreich abgelegte Außendienstprüfung BÖV oder die Lehrabschlussprüfung zur/m Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann.
AbsolventInnen allgemein- oder berufsbildender mittlerer und höherer Schulen können auch ohne entsprechende Außendienstprüfung BÖV oder Lehrabschlussprüfung Versicherungskauffrau/ Versicherungskaufmann teilnehmen. Im Falle vergleichbarer Ausbildungen entscheidet die wissenschaftliche Leitung über die Zulassung.

In weiterer Folge kann auf Antrag an die Lehrgangsleitung die Teilnahme von unternehmensfremden Personen, wie Agenturen, Maklern oder MitarbeiterInnen von Versicherungsunternehmen der Vereinigung der österreichischen Länderversicherer genehmigt werden.
Die Kosten der Ausbildung werden von der OÖ Versicherung AG bzw. dem jeweiligen Dienstgeber übernommen.

Pro Ausbildungszyklus sind mindestens 12 TeilnehmerInnen aus ökonomischer Sicht notwendig, nach ausbildungstheoretischen Grundsätzen ist die TeilnehmerInnenanzahl mit 20 Personen zu beschränken.

    5. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen 

a.) Allgemeine Information

Die geblockten Veranstaltungen geben einen Überblick über das Fachgebiet oder bieten eine Vertiefung in einzelnen Bereichen. Den Teilneh-merInnen wird dabei ausreichend die Möglichkeit für Fragestellungen an die / den Vortragende/n gegeben. Ein Erfahrungsaustausch und die Diskussion der TeilnehmerInnen sind erwünscht.

Als didaktische Methoden sind neben dem Vortrag auch Praxisbeispiele, Gruppenarbeiten mit anschließender Präsentation und Diskussion im Plenum vorgesehen.

Die Anwesenheit ist verpflichtend und muss im Ausmaß von mindestens 80% der Lehreinheiten gegeben sein. Der entsprechende Nachweis ist der Lehrgangsleitung vor der Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen.
Bei geringerer Anwesenheit ist ein Antreten zur Abschlussprüfung nur mit Zustimmung der Lehrgangsleitung möglich.

b.) Die Inhalte der 4 Teilbereiche im Überblick:

Grundzüge des österreichischen Sozialversicherungsrechtes und der demografischen Entwicklung in Österreich
Einführung in das Privatrecht und Grundzüge des Steuerrechts
Private / individuelle Vorsorge in Österreich
Betriebliche Vorsorge in Österreich

Die Prüfungsordnung der Vorsorge-Akademie

Für die Abhaltung der Prüfungen gelten nachstehend festgelegte Regelungen. Für einen allfälligen nicht geregelten Bereich gelten die Bestimmungen des UG 2002 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Satzungsteils Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

Teilprüfungen

Über jeden einzelnen Teilbereich (siehe Anhang) der Vorsorge-Akademie wird eine schriftliche Prüfung abgehalten, die durch die jeweiligen Vortragenden beurteilt wird.

Die schriftlichen Prüfungen werden nach einem Punktesystem bewertet und gelten als bestanden, wenn die vorgegebene Mindestpunkteanzahl, die vom jeweiligen Prüfer im Vorhinein festzulegen ist, erreicht wird.

Im Falle einer Negativbeurteilung einer Teilprüfung sind maximal zwei schriftliche Wiederholungen vorgesehen. Nach der dritten negativen Beurteilung ist eine weitere und letztmalige Wiederholung in Form einer mündlichen Prüfung vor der Prüfungskommission abzulegen.

Abschlussprüfung

Nach erfolgreicher Absolvierung aller 4 Teilprüfungen findet eine schriftliche Abschlussprüfung über die Inhalte aller Blockveranstaltungen der Vorsorge-Akademie statt. Der Schwerpunkt der Abschlussprüfung soll auf dem Erkennen der markt- und versicherungswirtschaftlichen Zusammenhänge, der unterschiedlichen Vorsorgeinstrumente und deren rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen im privaten und betrieblichen Bereich liegen.

Ebenso sollen die TeilnehmerInnen das erworbene Wissen anhand eines Beratungsbeispieles schriftlich erörtern.

Im Fall einer Negativbeurteilung der Abschlussprüfung gelten die für die Teilprüfung festgelegten Regelungen.

c. Die Prüfungstermine

Die Termine für die Teil- und Abschlussprüfung sind den TeilnehmerInnen längstens 3 Wochen vorher bekannt zu geben.
Das ungerechtfertigte Nichtantreten zu einer rechtzeitig bekannt gegebenen Prüfung ist als Prüfungsantritt zu werten und bei der Anzahl der zulässigen Prüfungswiederholungen mitzuzählen.

d. Die Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, von denen ein Mitglied von der wissenschaftlichen Leitung und zwei Mitglieder vom wissenschaftlichen Beirat zu bestellen sind.

Die Aufgaben der Prüfungskommmission sind
die Durchführung und Abhaltung einer allfälligen mündlichen Wiederholungsprüfung
die Überprüfung der Beurteilung der schriftlichen Abschlussprüfung
Berufungsinstanz im Falle einer negativen Beurteilung einer Teilprüfung

    7. Das Zeugnis und die Bezeichnung der TeilnehmerInnen 

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung darf die Teilnehmerin die Bezeichnung „zertifizierte Vorsorge Beraterin“ der Teilnehmer die Bezeichnung „zertifizierter Vorsorge Berater“ tragen. Die Zertifizierung erfolgt durch die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsakademie der Johannes Kepler Universität Linz.

Die erfolgreiche Absolvierung der Vorsorge-Akademie wird durch ein Zeugnis der antragstellenden und durchführenden Institution ( OÖ Versicherung AG ) dokumentiert. Auf dem Zeugnis wird die Zertifizierung durch die wissenschaftliche Leitung der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsakademie der Johannes Kepler Universität Linz unter Verwendung der beiden Logos, Institut für Versicherungswirtschaft und JKU, dokumentiert.

  1. Die laufende Qualitätssicherung

Die laufende Evaluierung findet durch die TeilnehmerInnen und die Vortragenden statt. Das Ergebnis dieser Evaluierung wird vom Beirat an die Lehrgangsleitung übermittelt.